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Aktuelles

Berlin, den 28.1.2022

"Wenn weitere Beschäftigte ausfallen, ist die Versorgung von Menschen mit Behinderungen nicht mehr gesichert"

bpa fordert verbindliche Vorgaben zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in der Eingliederungshilfe

Die aktuelle Pandemiewelle und die bevorstehende Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefährden die Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Davor warnt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). „Seit zwei Jahren sind die Einrichtungen der Eingliederungshilfe massiv von den Auswirkungen der Pandemie betroffen“, sagt bpa-Präsidiumsmitglied Christof Schaefers. „Menschen mit Behinderungen haben unvermeidbar häufig engen Kontakt zu anderen versorgten oder betreuten Personen sowie zu den Beschäftigten, zudem sind Hygiene- und Abstandsregeln nicht für jeden immer umsetzbar.“

Krankheitsfälle, Quarantäneanordnungen und Sorgen angesichts der einrichtungsbezogenen Impfpflicht setzten die Einrichtungen der Eingliederungshilfe derzeit besonders unter Druck, so Schaefers. „Die Personalsituation ist schon jetzt angespannt. Wir können nicht zulassen, dass weitere Beschäftigte in der Eingliederungshilfe ausfallen. Dann ist die Versorgung von Menschen mit Behinderungen nicht mehr gesichert.“

Bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müsse deshalb die Sicherstellung der Versorgung immer an oberster Stelle stehen. „Der Einigung der Landes-Gesundheitsminister auf ein abgestuftes Verfahren, bei dem Betretungsverbote an letzter Stelle stehen, müssen nun konkrete Regelungen vor Ort folgen. Dort haben die Gesundheitsämter das letzte Wort. Sie brauchen jeweils landesweit verbindliche Vorgaben.“

Nicht alle Beschäftigten würden sich durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht überzeugen lassen. Zudem könne eine solche Maßnahme keinen höheren Schutz für Menschen mit Behinderungen schaffen, so lange Angehörige ungeimpft sein können. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht könne nur im Zusammenspiel mit einer allgemeinen Impfpflicht wirken, so Schaefers.

Für Rückfragen: Norbert Grote, Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer, Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de

Berlin, den 10.12.2021

"Kräfte in der Behindertenhilfe sind keine Pandemiehelden 2. Klasse"

bpa fordert Pflegebonus 2022 auch für die engagierten Mitarbeitenden in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

In den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird seit Beginn der Pandemie ebenso wichtige und herausfordernde Arbeit geleistet wie in den Pflegeeinrichtungen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) fordert deshalb, dass der für das nächste Jahr geplante neue Pflegebonus auch an die Beschäftigten in den Eingliederungshilfeeinrichtungen ausgezahlt wird.

„Der Bonus soll eine Anerkennung für die herausragenden Leistungen sein, die Pflegekräfte in Deutschland während der Pandemie erbracht haben. Das stellt die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zurecht fest“, sagt das bpaPräsidiumsmitglied Christof Schaefers. „In den Einrichtungen der Eingliederungshilfe waren es ebenfalls die engagierten Beschäftigten, die die ihnen anvertrauten, vulnerablen Menschen vor Infektionen geschützt, persönliche Zuwendung auch während der Lockdownphasen gegeben und bei zunehmender persönlicher Belastung immer wieder zusätzliche Aufgaben zur Pandemiebewältigung übernommen haben. Sie sind keine Pandemiehelden 2. Klasse.“

Einrichtungen der Eingliederungshilfe seien zum Schutz vor Infektionen mit den gleichen Aufgaben wie die Pflegeeinrichtungen betraut worden. „Sie wurden immer wieder in politischen Beschlüssen erwähnt, gingen bei den konkreten Signalen der Wertschätzung aber bisher leer aus“, kritisiert Schaefers. „Die Bundesregierung darf die Beschäftigten der Eingliederungshilfe bei diesem Bonus nicht noch einmal vergessen.“

Für Rückfragen: Norbert Grote, Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer, Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de

Schotten, den 06.04.2020

Soziale Dienstleistung – ein systemrelevanter Bereich in der Abseitsfalle? Ein Appell an uns alle und an die Politik!

Inklusion zur Zeiten der Pandemie – wie belastbar ist unsere Gesellschaft?

Das Corona-Virus hat unsere freiheitsliebende Gesellschaft fest im Griff. Eine scheinbar hoch modern denkende Gesellschaft, einer hohen wirtschaftlichen Obhut, der es zu verdanken ist, dass wir die Krise finanziell abgesichert durchleben können, kommt unter Stress. Wie es in vielen Fernsehsendungen heißt: Gesellschaft im Stresstest. Die soziale Zielsetzung unserer Gesellschaft Inklusion – alle Menschen unserer Gesellschaft können zu jeder Zeit an jedem Ort selbstbestimmt teilhaben – muss grade in der heutigen Zeit mit Ausrufezeichen versehen werden. Die Beobachtung der letzten Tage und Wochen und das, was in den nächsten Tagen und Wochen zu erwarten ist, lässt Fragen auftauchen, die diese Werte Inklusion ebenfalls einem Stresstest unterziehen werden.

Zusammenhalt und Fürsorge lauten die Kernaussagen in Zeiten der Pandemie – doch gilt das tatsächlich für alle?

Kontaktminimierung statt Ausgangssperre ist die aktuelle Maßnahme, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Wir alle sind dankbar, dass wir uns noch ohne zeitliche Einschränkung allein oder zu zweit im Freien bewegen dürfen. Einkaufen, arbeiten, Spazieren gehen, Sport treiben.

Doch die Angst vor dem Virus lässt in allen Bereichen unserer sozialen Sicherheitssysteme erschreckenswerte Dinge beobachten:

Bewegen sich Menschen mit Behinderungen in unseren Dörfern und Städten, so werden sie als Virenträger angesehen, die zuhause bleiben sollen.

Soziale Dienstleister der Eingliederungshilfe - u.a.zuständig für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in allen Arten von Wohnformen und tagesstrukturierenden Maßnahmen sowie für die Teilhabe am Arbeitsleben - werden teilweise mit Anzeigen bedroht, wenn Menschen mit Behinderungen ihrer Tätigkeit nachgehen.

Gelten in Krisenzeiten die Menschen- und Grundrechte doch nicht mehr für alle?

Kontaktminimierung und ihre psychischen Folgen – soziale Dienstleister in besonderem Maß gefordert

Die Grundrechte von Selbstbestimmung und Freiheit sind für uns alle ein hohes Gut und die Einschränkung hinterlässt psychische Spuren. Wenn dies selbst Menschen wie Johannes B. Kerner betrifft, die auch in der Quarantäne noch Kontakte zu ihrer Familie haben, zu einem großen sozialen Netz an Freunden und vielfältige Möglichkeiten von Freizeitaktivitäten, was denken Sie, wie sehr dies Menschen betrifft, die all dies nicht oder nur in eingeschränkter Form haben? Menschen, die in sämtlichen Lebensbereichen auf Unterstützung durch sozialer Dienstleister angewiesen sind? Kinder und Jugendliche, die in Wohnheimen leben. Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung, die in besonderen Wohnformen leben und nun – durch das Betretungsverbot von Werkstätten für Menschen mit Behinderung – nur noch im Notfall arbeiten dürfen?

Die Aktivitäten auf den engsten Raum in besonderen Wohnformen beschränkt – Zusammenleben in Gruppen, ohne die eigene Familie. Psychiatrien, die Patienten in diese Wohnformen entlassen, da die Kapazitäten für die Bewältigung der Pandemie benötigt werden. Wie wir alle, so sehen auch diese Menschen sich mit zunehmenden Ängsten konfrontiert, allerdings auf der Basis psychischer Erkrankungen unter völlig anderen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen.

Soziale Dienstleister der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe stehen vor extremen Aufgaben und Herausforderungen.

Besondere Maßnahmen zur Zeitgestaltung und Krisenbewältigung werden ad hoc vorgehalten. Inobhutnahmeplätze der Kinder- und Jugendhilfe werden bereitgestellt, da soziale Dienstleister und Jugendämter davon ausgehen, dass häusliche Gewalt im Rahmen der Kontaktverbote deutlich zunehmen werden. Frauenhäuser rechnen mit einem signifikanten Anstieg der Nachfrage aufgrund zunehmender häuslicher Gewalt.

Soziale Dienstleister sind vom Pandemieplan der zu versorgenden Bereiche mit Schutzkleidung, Hygienemittel und Testungen nicht erfasst – was passiert, wenn das System kollabiert? - Aufforderung an die Politik!

Obwohl soziale Dienstleister ebenso wie die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Altenpflegeheimen einen systemrelevanten Beitrag für die Gesellschaft leisten, sind sie vom System der zu versorgenden Bereiche mit Schutzkleidung, Hygienemittel und Testungen nicht erfasst. Die Folge sind schon jetzt Personalengpässe durch nicht vorgenommene Testungen bei Verdachtsfällen und massive Ängste bei den Mitarbeiter*innen aufgrund nicht vorhandener Schutzkleidung und nicht ausreichender Hygienemittel. Im Falle von eintretenden Quarantänefällen sind die Folgen kaum auszudenken. Soziale Dienstleister benötigen dringend die Aufnahme in den Pandemieplan, um die Unterstützung für Kinder und Jugendliche sowie für Menschen mit Behinderung weiter gewährleisten zu können. Sie benötigen im Verdachtsfall direkte Testungen und Schutzkleidung sowie Hygienemittel um die Ihren Dienst an den Menschen aufrecht erhalten zu können, die in besonderem Maß auf Unterstützung angewiesen sind!

Soziale Dienstleister der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe sind systemrelevant – werden jedoch selten genannt

Ebenso wie die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Altenpflegeheimen leisten die Mitarbeiter des Sozialwesens tagtäglich unermüdlich und hoch professionell Ihren Einsatz.

Etliche verlagern übergangsweise ihren Arbeitsplatz, statt bspw. in einer Werkstatt tätig, unterstützen sie nun die besonderen Wohnformen. Neue Konzepte der Beschäftigungsmöglichkeiten ad hoc entwickelt. Menschen und Gebäude auf Quarantänemaßnahmen vorbereitet, Ängste bewältigt.

Es wäre fatal, wenn die weltweite Krise durch das Corona-Virus uns diese Errungenschaft, nämlich die Teilnahme Aller am gesellschaftlichen Leben vergessen wird und ‚hinten runter‘ fällt. Wir alle haben jahrzehntelang dafür gekämpft, dass genau dieser hohe gesellschaftliche Standard in allen Teilen der Gesellschaft weiterhin zum Ziel von uns allen im Auge bleibt. Die Gedanken der Inklusion unterliegen somit selbst einem Stresstest. Die Mitarbeiter*innen aller Angebote sozialer Dienstleistungen leisten in diesen Tagen in allen Altersgruppen, ob Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und alte Menschen Übermenschliches. Das darf in der größten Krise auch nicht übersehen werden, auch sie haben unser aller Applaus und Unterstützung verdient!

Wir alle leisten unseren Beitrag, dabei kommt es auf jeden Einzelnen an – auch auf Menschen mit Behinderung?

Jeder Mensch in unserer Gesellschaft übernimmt einen Part, einen Teil von Verantwortung. Wir alle sind aufgerufen, Inklusion als wesentlichen Grundbaustein unserer Gesellschaft gerade in diesen Tagen zu untermauern und als gemeinschaftlichen Wert zu etablieren. Die Solidariät Aller und das Denken an die Teilhabe Aller ist dabei wesentlich.

Menschen mit Behinderung arbeiten auch in Krisenzeiten an unterschiedlichen Orten unserer Gesellschaft. Die Werkstatt für behinderte Menschen als ein Ort der Teilhabe am Arbeitsleben versorgt in seinen vielfältigen Strukturen Tiere, unterstützt die landwirtschaftliche Produktionskette, ist an vielen Bestandteilen von Reinigung und Desinfektion in Form von Wäscheversorgung unmittelbar systemrelevant eingebunden. Inklusionsfirmen, betriebliche Beschäftigung finden durch Unterstützung der Reinigungskräfte in Krankenhäusern und Pflegeheimen systemrelevant statt. Dies alles geschieht und unter den Prämissen der Teilhabe und der professionellen Arbeit der Mitarbeiter*innen in allen Facetten der sozialen Arbeit.

Antje Zeiger, Stabsstelle Inklusion
Christof Schaefers, Geschäftsführer

Kontakt:
Christof Schaefers
06044/6009148
schaefers@schotten-sozial.de

Antje Zeiger
0151/57988898
zeiger@schotten-sozial.de

 

Wer ist die Schottener Soziale Dienste gGmbH?

  • Die Schottener Soziale Dienste gGmbH ist ein privat geführtes gemeinnütziges Dienstleistungsunternehmen der Sozialbranche.
  • Der überregionale Träger bietet wohnortnahe Dienstleistungen in den Bereichen Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bereich Arbeit und Bildung von Menschen mit Unterstützungsbedarfen an.
  • Die Schottener Soziale Dienste gGmbH ist auf Regional-, Landes- und Bundesebene sozialpolitischer Partner. Das Unternehmen „lebt“ in über 80 Einrichtungen in Hessen, weiteren Einrichtungen in Rheinland-Pfalz und einer Stiftung in Rumänien innovative Kooperationsmodelle zur Beschäftigung benachteiligter Menschen.
  • Mit ca. 1500 Mitarbeiter*innen gehört die Schottener Soziale Dienste gGmbH zu den größten Arbeitgebern der Region Oberhessen.

 

 

Schotten, den 08.04.2020

Der Vogelpark in Zeiten der Coronapandemie

Das Team des Vogelparks hatte mit Nachdruck auf die Eröffnung der neuen Saison, die für den 21. März 2020 geplant war, hingearbeitet. Überall wurde an kleinen und großen Baustellen gearbeitet. Zäune wurden abgerissen und neue aufgestellt. Fundamente wurden vorbereitet, alte Wege ausgebaut, Erdarbeiten durchgeführt, alte Spielgeräte abgerissen, neue Spielgeräte aufgebaut. Es wurde geschippt, gebaggert, betoniert, gebohrt, geschraubt und gehämmert. Es entstand ein großer, neuer Stall mit Unterstand und Sitzmöglichkeiten für Besucher*innen. Gehege wurden umgebaut oder neu eingerichtet und ein neues Terrarium installiert. Wände bekamen ein neuer Anstrich, Pflanzen wurden geschnitten, Beete bearbeitet und Schilder gefräst. Als alles fertig war kam der ministerielle Stopp wegen der Coronapandemie.

Der Vogelpark beschäftigt als Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) 31 Mitarbeiter*innen mit Handycaps und diese mussten schließen. Das war für die Betroffenen extrem schwer zu ertragen, hatten sie sich doch auf die neue Saison mit vielen Besucher*innen und Familien mit Kindern gefreut. Endlich sollte wieder Leben im Park sein und die Tiere ihre Streicheleinheiten und Futtertüten mit Gemüsekroketten bekommen. Für unsere Mitarbeiter*innen bedeutet die Schließung Zuhause zu bleiben oder in den Wohneinrichtungen der Schottener Soziale Dienste gGmbH den Tag zu verbringen.
Eine besondere Herausforderungen für Menschen, die es gewohnt sind, im Freien zu arbeiten! Und sich für „ihre Tiere“ besonders zu engagieren.

Gleichzeitig wurden alle Tierparks für Besucher*innen geschlossen. Das bedeutet keine Einnahmen generieren zu können, die aber für die Deckung der laufenden Kosten unerlässlich sind. Durch die Schließung fehlen nicht nur die Eintrittsgelder, sondern es brechen auch die Einnahmen im Cafe Vogelpark und im angeschlossenen Ausbildungszentrum weg.
Über Ostern und die Osterferien ist der Vogelpark erfahrungsgemäß ein beliebtes Ausflugsziel für Jung und Alt. Der April ist der Monat mit den meisten Besucher*innen. Wir rechnen daher mit weiteren empfindlichen Einbußen, denn diese können in der laufenden Saison – egal zu welchem Zeitpunkt wir den Vogelpark wieder öffnen dürfen – nicht ausgeglichen werden.
Je länger die Winterpause sich durch das Infektionsschutzgesetz verlängert, desto prekärer wird die Situation - für unsere Mitarbeiter*innen mit Unterstützungsbedarfen wie auch für die Geschäftsführung, die die finanzielle Verantwortung trägt.

Auf der anderen Seite freuen wir uns über zahlreiche Nachfragen und Unterstützungsangebote von treuen Besucher*innen, die es sehr bedauern jetzt nicht bei uns sein zu können. Für alle Tierfreunde – den Tieren geht es gut, es gibt ausreichend Futter und sie werden von den Tierpfleger*innen sehr gut versorgt. Daran wird es nicht mangeln, egal wie lange der Park geschlossen sein wird! Manche halfen spontan, indem sie von sich aus eine Tierpatenschaft übernommen haben oder eine Geldspende überwiesen. Dafür sagen wir DANKE! Solche Gesten der Unterstützung helfen uns in der Tat, denn wir können den Betrieb nicht einfach herunterfahren oder dringend erforderliche Investitionen auf die lange Bank schieben. Selbstverständlich bieten wir Besitzer*innen einer Jahreskarte - die vor dem 16.03.2020 erworben wurde - an, diese für die Saison 2021 zu verlängern. Das sollten sie bei Ihrem ersten Besuch im Park auf der Karte vermerken lassen.

Angeregt durch die bereits erfahrene Unterstützung haben wir ein Spendenkonto für den Vogelpark eingerichtet. Wenn auch Sie uns mit einer Spende in dieser Situation helfen wollen, überweisen Sie bitte ihre Zuwendung unter dem Stichwort Vogelpark-Corona auf das Konto:

Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE04 5502 0500 0008 6075 00
BIC: BFSWDE33MNZ

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse anzugeben, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zuschicken können.

Unser Dankeschön an Sie:
Ab € 75,- erhalten Sie eine Jahreskarte für Erwachsene
Ab € 100,- erhalten Sie eine Jahreskarte für Familien

Wir bedanken uns bei allen Unterstützer*innen und freuen uns darauf, Sie wieder im Vogelpark begrüßen zu dürfen. Bleiben Sie uns gewogen!

Geborgen Stärke entwickeln - Kinder- und Jugendhilfe

Geborgenheit und Schutz in einer sozialen Gemeinschaft. mehr

Arbeitsweltbezogene Teilhabe

Teilhabebezogene Bildung und Arbeit für Menschen mit und ohne Behinderung. mehr

Eingliederungshilfe Wohnen

Weitestgehend selbstständige Lebensführung für Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt.
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In Würde altern - Altenhilfe

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