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Auslandsprojekt Rumänien

Vielfältige Erfahrungen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe haben uns dazu bewogen, einzelnen jungen Menschen zeitbefristet ein sehr individuelles Angebot zu unterbreiten, um sie in Alltags- und Förderstrukturen schrittweise wieder heranzuführen und einzubinden.

Dieses Konzept wird in unserem Auslandsprojekt in Rumänien umgesetzt.

Die in den letzten Jahren durchgeführten Einzelmaßnahmen sind durchweg positiv verlaufen und erfreuen sich einem zunehmenden Interesse.

Ein wichtiger Erfahrungswert aus diesen Projekten war die Einbindung von uns bekannten rumänischen Fachkräften, die sich sehr verantwortungsvoll, fachkompetent und hilfreich in diese besondere Aufgabenstellung einbringen.

Neben den fachlichen Standards beherrschen die rumänischen Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift.

Das Projekt wird, auf rumänischer Seite, von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (FICE - Sektion Rumänien) in langer und erfolgreicher Zusammenarbeit mit den Schottener Soziale Dienste, unterstützt.

Erfahren Sie mehr über unsere Stiftung und unser Auslandsprojekt in Rumänien auf der Seite www.fundatia-schottener.eu

Standortinformationen

Die Stadt Cluj - Napoca (Klausenburg) mit ca. 350.000 Einwohnern liegt im Norden Rumäniens, ca. 160 Kilometer von der ungarischen Grenze entfernt, das geschichtliche und kulturelle Zentrum Siebenbürgens. Cluj - Napoca ist durch nationale und internationale Fluglinien durchgängig erreichbar.

Leistungsangebot

Das Leistungsangebot für einzelne Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist in der ersten Phase auf 6 Monate befristet und kann verlängert, je nach Entwicklungsverlauf aber auch verkürzt werden.

Ausgangspunkt für die Entscheidung, einem jungen Menschen dieses Angebot zu unterbreiten, ist in der Regel dann gegeben, wenn kein nachvollziehbares Hilfsangebot bei der schulischen Entwicklung (z.B. Schulausschluss etc.) oder beruflichen Eingliederung (z.B. Verweigerung, nur noch Null-Bock etc.) mehr greift und die Belastungen in Bezug auf das soziale Umfeld oder in der Einrichtung selbst Formen annimmt, dass eine sinnvolle und pädagogisch notwendige Arbeit nicht mehr gewährleistet und sichergestellt werden kann bzw. in der angespannten Lage die weiteren Perspektiven im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gefährdet erscheinen.

Die Herausnahme dieser betroffenen jungen Menschen aus ihrem bisherigen Bezugs- und Lebensumfeld ist ein konkreter Versuch, einer Negativentwicklung mit lebenspraktisch veränderten Rahmenbedingungen alternativ zu begegnen, um eine positive Lebensorientierung zu erreichen.

Diese zeitlich befristete, veränderte Lebensform ist in überschaubare Alltagsstrukturen fest eingebunden, denen sich die jungen Menschen auf natürliche Art stellen müssen.

Die fremde Sprache, die nicht vertraute Kultur, die Lebensbedingungen der Menschen in diesem Land sind die ersten natürlichen, aber durchaus überwindbaren Hürden, mit denen sich diese jungen Menschen auseinandersetzen müssen. Durch die fremde Sprache bedingt sind die Kinder und Jugendlichen zudem gefordert, sich aktiv in die Beziehungsarbeit zu den Mitarbeitern einzubringen.

Weglauftendenzen werden durch diese überschaubaren Rahmenbedingungen erheblich minimiert, Verhaltensauffälligkeiten auf das veränderte Lebensumfeld bezogen anders als bisher gewohnt begegnet und wahrgenommen.

Neben der Betreuung und Förderung im Lebensalltag werden die jungen Menschen von Beginn dieser Maßnahme an in ein niederschwelliges, tagesstrukturierendes Programm integriert.

Ergänzt wird die schulische Förderung durch entsprechende Nachhilfelehrer, wobei dieses Angebot individuell vorab festgelegt wird. Zudem besteht - auf den Einzelfall bezogen - das Angebot, eine deutsche Schule zu besuchen.

Grundvoraussetzung für einen Aufenthalt in diesem Auslandsprojekt ist die Freiwilligkeit und Bereitschaft zur Mitarbeit der betroffenen jungen Menschen, eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten sowie die schriftliche Zustimmung des fallzuständigen Jugendamtes.

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